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Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Würzburger Hafensommers für den Besuch der Veranstaltungsreihe Würzburger Hafensommer 2010 und den Erwerb von Eintrittskarten.

§ 1 Veranstalter und Geltungsbereich

Veranstalter des Würzburger Hafensommers (Kulturfestival am Alten Hafen in 97070 Würzburg) ist die Stadt Würzburg, Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg, vertreten durch das Kulturreferat und den Fachbereich Kultur.

Für den Besuch des Würzburger Hafensommer gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.

§ 2 Erwerb von Eintrittskarten

Der Erwerb von Eintrittskarten ist auf verschiedenen Wegen möglich:

Eintrittskarten sind im Vorverkauf oder an der Abendkasse zu den angekündigten Öffnungszeiten zu erwerben.

Eine vertragliche Beziehung kommt ausschließlich zwischen dem rechtmäßigen Inhaber einer Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Das Ticket berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Durch den Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeder Missbrauch von Eintrittskarten hat deren Einzug und Ungültigkeitserklärung sowie eventuelle gerichtliche Schritte zur Folge.

§ 3 Rücknahme von Eintrittskarten/Schlechtwetterregelung

Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Eintrittskarten ist nicht möglich.
Bei den Open Air Veranstaltungen Am Alten Hafen gibt es bei während der Veranstaltung einsetzendem Regen nur die Möglichkeit, die Veranstaltung zu unterbrechen bzw. abzubrechen. Eine Verlegung ist i. d. R. nicht möglich. Sollte eine bereits laufende Veranstaltung nach der Hälfte der Zeit der Veranstaltung bzw. nach der Pause abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden. Bei genereller Absage einer Veranstaltung oder Abbruch vor der Pause wird innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Veranstaltungsdatum gegen Vorlage der Eintrittskarten der Kaufpreis (außer System- und Bearbeitungsgebühren) erstattet. Bei ungünstiger Witterung finden die Veranstaltungen in der Posthalle Würzburg Bahnhofsplatz 2, 97070 Würzburg statt; Filmvorführungen ausschließlich im CinemaxX Würzburg, Veitshöchheimer Straße 5a, 97080. Die Entscheidung über eine Verlegung bzw. Nutzung der Ausweichspielstätten wird spätestens am Veranstaltungstag um 14.00 Uhr getroffen. Bitte informieren Sie sich über Info-Telefon und/oder website.

§ 4 Ausfall der Veranstaltung

Bei Termin- oder Ortsverlegung können keine Schadenersatzansprüche oder Reisekostenrückerstattungen an den Veranstalter geltend gemacht werden. Gleiches gilt für den Fall einer Programmänderung oder Ausfall einzelner Bühnenauftritte.

Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt nur bei genereller Absage der Veranstaltung innerhalb von vier Wochen nach Veranstaltungsdatum.

§ 5 Haftung

Im Bereich des Alten Hafens dürfen ausschließlich die angelegten Wege benutzt werden. Jenseits des Festivalgeländes und der Wege kann es zu Unfällen kommen. Der Veranstalter übernimmt in solchen Fällen keinerlei Verantwortung.

Aufgrund der Lautstärke im Bühnenbereich, wird das Tragen von Ohrstöpseln in Lautsprechernähe empfohlen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für hieraus resultierende Schäden jeglicher Art.

§ 6 Einlass

Der Einlass in das Bühnengelände beginnt spätestens eine Stunde vor Programmbeginn des jeweiligen Tages und wird während der Programmdauer - solange der Einlass keine Störung verursacht - mit gültiger Eintrittskarte bis zur Pause gewährt.

§ 7 Sicherheit und Hausrecht

Den Anordnungen des Sicherheitspersonals bzw. denen behördlicher Überwachungsorgane ist unbedingt Folge zu leisten.

Auf dem Bühnengelände sowie dem gesamten Veranstaltungsgelände hat der Veranstalter das Hausrecht. Störungen der Veranstaltung sind zu unterlassen und auf andere Anwesende ist Rücksicht zu nehmen.

Die Veranstalter behalten sich vor, die Personen, die den Verlauf der Veranstaltung stören, vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

Es ist untersagt Waffen oder waffenähnliche Gegenstände mit in den Veranstaltungsbereich zu nehmen. Besucher mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen wird der Zutritt verwehrt.

Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen und nicht zulässige Gegenstände nach eigenem Ermessen für die Dauer der Veranstaltung einzuziehen.

Besucher, die nicht bereit sind, nicht zulässige Gegenstände außerhalb des Veranstaltungsbereichs zu deponieren, können ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes nicht eingelassen und vom Veranstaltungsbereich verwiesen werden.

 

Das Mitführen von Speisen und Getränken, welche nicht der Festivalgastronomie entstammen, und von Glasbehältern ist im Veranstaltungsgelände untersagt. 

Für Personen, gegenüber denen ein Hausverbot ausgesprochen wurde, bleibt dieses für die Dauer der gesamten Veranstaltungsreihe bestehen.

Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann trotz gültiger Eintrittskarte der Zutritt bzw. der weitere Besuch der Veranstaltung verweigert werden.

Mitgebrachte Tiere haben – mit Rücksicht auf den Tierschutz – keinen Zutritt zum Veranstaltungsgelände.

Jeder nicht vom Würzburger Hafensommer genehmigte kommerzielle Handel, bzw. jedes nicht vom Veranstalter genehmigte Gewerbe auf dem Festivalgelände ist zu unterlassen.

Der Veranstalter ist berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen oder die von Sicherheitsorganen wegen strafbarer Handlungen festgenommen oder angezeigt werden, aufzunehmen oder vom privaten Sicherheitsdienst aufnehmen zu lassen.

Der Inhaber einer Eintrittskarte erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten an Behörden weitergeleitet werden, sollte es einen begründeten Verdacht geben, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung während des Festivals gefährdet ist. 

§ 8 Ton- und Bildaufnahmen

Der Veranstalter kann das Mitbringen von Video- und Tonaufnahmegeräten im Veranstaltungsbereich untersagen. Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind in diesem Fall nicht zulässig.

Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Bühnengelände. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.

Der Veranstaltungsbesucher willigt ohne Anspruch auf Vergütung durch den Veranstalter darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen seiner Person erstellen, vervielfältigen und senden zu lassen sowie in die Nutzung dieser Daten in audiovisuellen Medien zu Eigenwerbezwecken des Veranstalters. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.